Sicherheitsbewusst leben heißt auch: funktionierende Rauchwarnmelder. In Hessen schreibt § 13 Abs. 5 HBO vor, dass in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren als Rettungsweg mindestens je ein Melder installiert sein muss. Beispiel: Eine Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem verbindenden Flur benötigt drei Rauchmelder.
Wer ist zuständig?
- Eigentümer: Beschaffung & fachgerechter Einbau (trägt die Kosten)
- Mieter: Wartung und Funktionssicherheit im Alltag sicherstellen
Hinweis: Details können je nach Landesrecht/Vertrag abweichen – im Zweifel Vermieterregelung prüfen.
Ohne Rauchmelder drohen Risiken
- Strafrechtliche Folgen im Brandfall, wenn Personen zu Schaden kommen
- Kürzungen durch Gebäude‑/Hausratversicherung bei Pflichtverstößen
Auch wenn vielerorts keine flächendeckenden Kontrollen stattfinden: Pflichten gelten trotzdem.
Worauf beim Kauf achten?
- DIN EN 14604 & idealerweise Q‑Label (Langzeitqualität)
- 10‑Jahres‑Batterie oder vernetzte Modelle mit Statusmeldung
- Stummschaltung (Schlafzimmer), Verschmutzungskompensation (weniger Fehlalarme)
- Möglichkeit zur Vernetzung (Funk/BUS) und Integration in Alarmanlage/Smart‑Home
Unser Tipp
Mit „Pflichtausstattung“ erfüllen Sie das Minimum – echten Schutz bieten Qualitätsmelder oder die Einbindung in eine vorhandene Alarmanlage. Wir beraten zu Auswahl, Positionierung und Wartungsintervallen.
Sie möchten ein Komplettpaket (Beratung, Montage, Wartung) oder eine Integration in bestehende Systeme? Sprechen Sie uns an.
Beratung zu Rauchwarnmeldern
Wir empfehlen Geräte, die über die Mindestanforderungen hinausgehen – inklusive fachgerechter Montage.